: Gericht vertagt Gaspreis-Verfahren
Der juristische Streit um die Gaspreise geht weiter: Die swb sichert den „Widerspruch“ –Kunden zu, dass der neue Vertrag ihre Widersprüche nicht obsolet macht. Die Klagen auf Rückzahlung wurden vertagt
Es wird keine weitere Sammelklage gegen den Bremer Gasversorger swb geben, aber eine Klage gegen die Preisanpassungsklausel in den neuen Verträgen, sagte Rechtsanwalt Lovis Wambach. Er hatte der swb eine Frist gesetzt, bis zum vergangenen Mittwoch zu versichern, dass alte Widersprüche gegen eine der vergangenen Preiserhöhungen nicht durch den neuen Vertrag praktisch aufgehoben seien. Dies wäre nach dem Wortlaut der neuen Verträge der Fall gewesen. Da alte „Widerspruch“-Kunden im Unterschied zu solchen Kunden, die nicht widersprochen hatten, den neuen Vertrag unterschreiben mussten, war das als Schikane gegen die Protestbewegung von rund 18.000 Bremer Gas-Kunden verstanden worden. Denn wer sich nicht dem neuen Vertrag unterwirft, der zahlt den „Grundversorgungstarif“ – und der ist für Wohnungen mit Gasheizung erheblich teurer.
Die swb hat die Frist verstreichen lassen – aber festgestellt, sie habe in einem Schreiben sowohl an den Anwalt wie an die Verbraucherzentrale schon klargestellt, dass sie diese Möglichkeit aus den neuen Verträgen nicht nutzen werde. „Wir werden uns damit zufrieden geben“, so Wambach. Die Zusicherung sei sehr verklausuliert gewesen, er habe sich einen schlichten deutschen Satz gewünscht.
Das bedeutet: Wenn die Kläger, die in erster Instanz ihr Verfahren gewonnen haben, auch in zweiter Instanz siegen, dann gilt für sie der alte Preis auch über den neuen Vertragsbeginn am 1.10.2006 hinaus. Wer allerdings zur Unterschrift unter den neuen Vertrag aufgefordert wurde und nicht unterschrieben hat, wird ein Problem bekommen: Er wird im Rahmen der „Grundversorgungspflicht“ der swb weiter mit Gas beliefert, aber dieser teure Tarif ist eben nur für Kleinstverbraucher gedacht. Man kommt allerdings in den günstigeren Sondertarif kurzfristig hinein, da gibt es keine Kündigungsfrist zum Ende des Jahres, versicherte swb-Sprecherin Marlene Odenbach.
Anhängig ist derweil die Klage der Verbraucherzentrale gegen die swb. Die will das Gericht feststellen lassen, dass die neue Preisanpassungsklausel genauso rechtsunwirksam ist wie die alte. Vor Gericht ist Anwalt Wambach gleichzeitig für einige Mandanten, die ihre zu viel gezahlten Gas-Kosten zurückverlangen. In einem Fall bezieht sich die Rückforderung auf die Jahre seit 1997 und die Summe beträgt mehr als 1.400 Euro. Während die swb bisher davon ausgegangen war, dass die Klage der 58 Gaskunden rein juristisch nur diese betreffen würde, hat sie nun im Streit um die Rückzahlungsansprüche vorgetragen, dass es sich um eine „Sammelklage als Musterverfahren“ handele und der Rückzahlungsanspruch unter Verzicht auf Verjährungsfristen zurückgestellt werden solle, bis das „Musterverfahren“ vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht entschieden sei. Die Kläger haben dem zugestimmt. kawe