: ALG-II-Regelsatz auf Prüfstand
KASSEL afp ■ Nach seiner ersten Sitzung zu Hartz IV am 7. November verhandelt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel morgen erneut über die Reform. Diesmal steht die Höhe des Regelsatzes von monatlich 345 Euro auf dem Prüfstand. Eine arbeitslose Frau aus Baden-Württemberg meint, dies sei zu niedrig und daher verfassungswidrig. Nach Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) müsste der Regelsatz um 20 Prozent auf 415 Euro angehoben werden. Vier weitere, vom DGB vertretene Kläger rügen die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe für ältere Arbeitnehmer.