: Prozess um Befruchtung
KARLSRUHE taz ■ „Der Gesetzgeber erschwert die Schaffung neuen Lebens, statt sie zu erleichtern“, kritisierte Rechtsanwalt Schulte gestern im Bundesverfassungsgericht. Er vertritt ein nichteheliches Paar aus Sachsen, das seit zehn Jahren zusammenlebt. Das Paar kann keine Kinder bekommen, sich aber auch keine künstliche Befruchtung leisten, weil die Krankenkasse laut Gesetz diese Behandlung nur bei Eheleuten bezahlt. Das Paar aus Sachsen sieht sich dadurch diskriminiert. „Der Schutz der Familie gilt auch für nichtverheiratete Eltern“, sagte ihr Anwalt. Für die Bundesregierung entgegnete Klaus Theo Schröder, der Gesundheits-Staatssekretär: „Das Grundgesetz sieht vor, dass die Ehe besonders gefördert werden soll, also darf sie auch bevorzugt werden.“ Der Sachverständige Tobias Helms sagte: „Das Aufwachsen in einer Ehe kann für Kinder Vorteile haben.“ Die Entscheidung wird in einigen Monaten verkündet.
CHRISTIAN RATH