: Nicht immer „Dritter Weg“
KIRCHE BEK öffnet sich weltlichem Arbeitsrecht
Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat gestern den arbeitsrechtlichen Weg für eine gewerkschaftliche Beteiligung geöffnet. Voraussetzung dafür ist aber der Verzicht auf das Recht zu Streik und Aussperrung.
Künftig können sich ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen auch in Tarifverhandlungen und nicht nur nach dem kirchlichen „Dritten Weg“ einigen. Aber: „Kirchengemäße Tarifverträge setzen eine uneingeschränkte Friedenspflicht voraus“, heißt es in dem neuen „Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz“. Erst wenn der Arbeitgeber gegen Kirchenrecht verstößt, gilt staatliches Arbeitsrecht und damit auch Streikrecht.
Die Kirche nimmt damit ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. November 2012 auf. Darin hatte die Gewerkschaft Ver.di zwar im Einzelfall gewonnen. Allerdings war der sogenannte „Dritte Weg“ bestätigt worden, nach dem die Kirche ihr Arbeitsrecht eigenständig regeln darf. (epd)