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Archiv-Artikel

Die Rechnung ohne die Richter gemacht

HAMBURG ENERGIE Städtischer Auftrag zur Strombeschaffung für Hamburgs öffentliche Einrichtungen ist rechtswidrig. Die Vergabe hätte ausgeschrieben werden müssen, urteilt nun das Oberlandesgericht

Unklar ist , welchen Strom zu welchen Preisen die Behörden verbrauchen werden

Das Gewicht des städtischen Unternehmens Hamburg Energie könnte sich deutlich verringern. Grund ist ein Beschluss des Hamburgischen Oberlandesgerichts (OLG), wonach eine Maklertätigkeit von Hamburg Energie im Auftrag der Stadt Hamburg unzulässig sei.

Eine Aufgabe, die das Unternehmen im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) übernommen hat, hätte ausgeschrieben werden müssen. „Das Urteil liegt uns vor“, bestätigt Behördensprecher Volker Dumann. Jetzt sei das Rechtsamt der BSU mit „der gründlichen Prüfung“ beschäftigt. Wann deren Ergebnis vorliege, sei offen.

Hamburg Energie soll die öffentliche Stromversorgung der Stadt ab dem nächsten Jahr sicherstellen, nachdem ein Liefervertrag mit Vattenfall ausgelaufen ist. Das 2009 als Tochter des städtischen Versorgers Hamburg Wasser gegründete Unternehmen hat aber noch lange nicht die Kapazitäten, diese Strommengen selbst herzustellen. Deshalb soll es die zusätzliche Energie auf dem Markt einkaufen und auf die Verbraucher verteilen und abrechnen.

Dieser Auftrag ist rechtswidrig, befand nun das OLG, weil er gegen das Vergaberecht verstößt. Er hätte nicht in einem „Inhouse-Geschäft“ vergeben werden dürfen, sondern hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die bis vor drei Wochen noch von zwei Grünen, Senatorin Anja Hajduk und Staatsrat Christian Maaß, geleitete Behörde hatte den Aufrag allerdings direkt an die Enkelfirma vergeben. Ein interner Vermerk soll aber vor diesem Vorgehen gewarnt haben. „Es besteht ein erhebliches Risiko, dass diese Auffassung im Falle einer gerichtlichen Überprüfung nicht bestätigt würde“, zitiert Die Welt aus einer ihr vorliegenden Unterlage.

Gleichwohl werden Hamburgs öffentliche Einrichtungen ab Januar nicht dunkel bleiben. Unklar ist jedoch, welchen Strom zu welchen Preisen sie verbrauchen werden. Die Rechnung kommt später. SVEN-MICHAEL VEIT