: Uran in Wasserflasche limitiert
Mineralwasser, das für Babys bestimmt ist, muss künftig Uran-Grenzwert einhalten
BUTZBACH taz ■ Bislang sind viele Mineralwässer für Babys nicht geeignet. Denn sie enthalten große Mengen giftiges Uran. Das soll sich ändern. Der Bundesrat hat jetzt einen Grenzwert für Uran in Mineralwasser verabschiedet. Das heißt: Mineralwässer, die als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ gekennzeichnet sind, dürfen maximal 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten. Noch überschreitet jedes zweite Mineralwasser diesen Wert.
Das Image des gesunden Sprudels aus der Flasche ist seit langem angekratzt. Lebensmittelkontrolleure haben das radioaktive, giftige Schwermetall immer wieder in Mineralwasser nachgewiesen. Es schädigt Nieren, Leber und Knochen. Auch kann es sich im Gehirn und in der Plazenta ablagern. Darauf hat das Bundesgesundheitsministerium schon vor zwei Jahren in internen Akten hingewiesen.
Das Uran kommt im Wasser jedoch natürlich vor. Quelle sind vor allem uranhaltige Gesteine. Mineral- und Heilwässer sind besonders belastet, weil sie meist aus tiefen Grundwasserschichten kommen und lange im Boden verweilen. Aber auch Trinkwasser aus dem Hahn kann Uran enthalten.
Dabei ist es möglich, Uran durch Aufbereitungstechniken zu entfernen. Die Wasserwirtschaft aber fürchtet Mehrkosten. Darum taten sich die Experten auch schwer mit einem Grenzwert. Es gilt schon als Durchbruch, dass sie sich auf einen Grenzwert für Wasser einigen konnten, das für Babys bestimmt ist.
Mineralwasser wird vielfach zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet. Und Toxikologen des Umweltbundesamtes berichten, dass junge Ratten und Schweine im Vergleich zu erwachsenen Tieren bis zu hundertmal mehr Uran aufnehmen. Sie vermuten, dass es sich beim Menschen ähnlich verhält.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt allen empfindlichen Personen so wenig mit Uran belastetes Wasser wie möglich aufzunehmen. Verbraucherschützer fordern eine Kennzeichnungspflicht von Uran für Mineralwasser sowie eine Informationspflicht der Wasserwerke.
INGE LINDEMANN