: Geburt verlängert ALG I nicht
DÜSSELDORF dpa ■ Frauen, die während ihrer Arbeitslosigkeit ein Kind bekommen, haben keinen Anspruch auf einen verlängerten Bezug des Arbeitslosengeldes I. Darauf hat das Sozialgericht in Düsseldorf gestern hingewiesen. Zwar könne grundsätzlich auch während der Kindererziehungszeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgebaut werden, dies gelte jedoch nicht, wenn während dieser Zeit bereits Arbeitslosengeld bezogen wurde, erläuterte das Sozialgericht. (Az.: S 25 AL 87/05)