: Soldaten störten Totenruhe nicht
MÜNCHEN dpa ■ Die Staatsanwaltschaft München II hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Bundeswehrsoldaten, die in Afghanistan mit Totenschädeln posierten, eingestellt. Es liege keine strafbare Störung der Totenruhe vor, weil die Knochen von einem lehmigen Gelände stammten, von dem die Bevölkerung Lehm für ihre Häuser abbaue, erklärte der Oberstaatsanwalt. Nur wenn der Totenschädel von einem Friedhof gestammt hätte, „wäre ein dort verübter beschimpfender Unfug strafbar“.