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199. Sitzung der Innenministerkonferenz

12.06.2014, Bonn

Beschlussvorlage Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge für das Bundesgebiet

I. Ausgangslage

Im März 2013 hat der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Innenministern und -senatoren der Länder entschieden, zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten im Jahr 2013 insgesamt 5.000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge vorübergehend in Deutschland aufzunehmen. Mit der Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 30. Mai 2013 wurde diese Entscheidung umgesetzt. Im Anschluss hieran hat der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Innenministern und -senatoren der Länder im Dezember 2013 entschieden, zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten weitere 5.000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge vorübergehend in Deutschland aufzunehmen. Dies wurde mit der Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 23. Dezember 2013 umgesetzt.

II. Beschluss

1. Im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Innenministern und -senatoren wird beschlossen, das Aufnahmekontingent für syrische Flüchtlinge um 100.000 Plätze zu erweitern.

2. Eine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis kann syrischen Staatsangehörigen erteilt werden, die infolge des Bürgerkriegs aus ihrem Wohnort fliehen mussten und sich in einem Anrainerstaat Syriens, in einem Transitstaat oder noch in Syrien aufhalten und die eine Einreise nach Deutschland beantragen oder von einem internationalen Hilfswerk als besonders schutzbedürftig eingestuft werden.

3. Die Erteilung der Einreise- und Aufenthaltserlaubnis erfolgt unbürokratisch im beschleunigten, vereinfachten Verfahren.

4. Auf Überstellungen syrischer Flüchtlinge in andere EU-Mitgliedstaaten („Dublin-Fälle“) wird verzichtet.

5. Bund und Länder teilen sich die Kosten für Aufnahmeverfahren, Transport, medizinische Versorgung und Unterhalt in Deutschland. Die Beteiligung in Deutschland lebender Verwandter am Lebensunterhalt ist keine zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Einreise- und Aufenthaltserlaubnis.

6. Arbeitserlaubnisse sind unverzüglich zu erteilen. Ein paritätisch finanziertes Programm zur zügigen Arbeitsmarkt-Integration der oben genannten Personengruppen wird aufgelegt.

III. Begründung

Der Bürgerkrieg in Syrien ist die humanitäre Katastrophe unseres Jahrzehnts. Etwa 10 Millionen Menschen fliehen vor der anhaltenden Gewalt. Die Lage in Syrien selbst, im Libanon, Jordanien und der Türkei ist dramatisch. Deutschland muss zu seiner humanitären Verantwortung stehen. Die Bundesrepublik kann und muss daher noch stärker als bisher helfen. Überlegungen, lediglich 10.000 weitere Personen aufzunehmen, sind definitiv nicht ausreichend. Die hohe Zahl von Anträgen auf Aufnahme in die ersten beiden Programme verdeutlicht die Sorge der hier lebenden Syrer um ihre Verwandten in der Krisenregion. Der humanitäre Handlungsbedarf betrifft die Länder wie den Bund gleichermaßen. Die Erfahrungen der Jugoslawien-Kriege, als allein etwa 350.000 Flüchtlinge aus Bosnien nach Deutschland flohen, belegen, in welchem Umfang die Bundesrepublik als Europas stärkste Volkswirtschaft zur Hilfeleistung fähig ist. Mit der Ausweitung der Aufnahme von Syrien-Flüchtlingen unterstreichen wir unsere Forderung nach einem stärkeren Engagement der gesamten Europäischen Union. Statt sich hinter Stacheldraht zu verschanzen, brauchen wir ein gesamteuropäisches Aufnahmeprogramm, das den Menschen schnell und wirksam hilft. Gemeinsam werden wir uns für ein solches Hilfsprogramm einsetzen.

Bonn, den 12. Juni 2014

gezeichnet

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Thomas de Maizière (CDU), Bundesinnenminister

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Reinhold Gall (SPD), Innenminister Baden-Württemberg

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Joachim Herrmann (CSU), Innenminister Bayern

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Frank Henkel (CDU), Innensenator Berlin

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Ralf Holzschuher (SPD), Innenminister Brandenburg

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Ulrich Mäurer (SPD), Innensenator Bremen

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Michael Neumann (SPD), Innensenator Hamburg

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Peter Beuth (CDU), Innenminister Hessen

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Lorenz Caffier (CDU), Innensenator Mecklenburg-Vorpommern

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Boris Pistorius (CDU), Innenminister Niedersachsen

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Ralf Jäger (SPD), Innenminister Nordrhein-Westfalen

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Roger Lewentz (SPD), Innenminister Rheinland-Pfalz

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Monika Bachmann (CDU), Innenministerin Saarland

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Markus Ulbig (CDU), Innenminister Sachsen

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Holger Stahlknecht (CDU), Innenminister Sachsen-Anhalt

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Andreas Breitner (SPD), Innenminister Schleswig-Holstein

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Jörg Geibert (CDU), Innenminister Thüringen