Ein Abend nur für Freunde

Drei Türsteher müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten

„Mit Türstehern braucht man nicht diskutieren“, sagt Bora S., „man kommt rein oder nicht“. Weil er an einem Abend im vergangenen Jahr aber doch diskutierte, fehlen ihm jetzt zwei Schneidezähne. Am Donnerstag standen zwei der drei Türsteher, die an diesem Abend Dienst gehabt hatten, vor Gericht, der dritte war nicht erschienen.

„Gefährliche Körperverletzung“ lautet die Anklage gegen Ivan J. und Mohammad M.. Letzteren erwartet ein Verfahren vor dem Landgericht, wo er sich wegen der Discomeilen-Schießerei verantworten muss. Er soll einem Unbeteiligten in die Hüfte geschossen haben. Auch der dritte Angeklagte soll in die Schießerei verwickelt gewesen sein.

Am 31. Juli 2005 sollen M. und J. mit Schlagstöcken auf Bora S. und seine Freunde eingeschlagen haben, die den Abend im Innenstadtclub „NFF“ ausklingen lassen wollten. „NFF“ steht für „Nur für Freunde“ – nach Ansicht der Türsteher zählte die Gruppe um Bora S. nicht dazu. „Sie sollen stark angetütert gewesen sein und Ärger gemacht haben, weil sie nicht reinkamen“, erzählt ein Zeuge, der Inhaber des Clubs. Die Angeklagten selbst äußern sich nicht.

Mehr weiß der Clubbesitzer auch nicht, es interessiert ihn nicht, was an der Tür passiert. Waffen würden die Türsteher nicht benutzen, sagt er, doch nach den Krankenakten wurden die Geschädigten mit länglichen Gegenständen geschlagen. Offen bleibt allerdings, von wem. Keiner der vier Zeugen kann sich daran erinnern, wer zugeschlagen hat, denn nachdem einer von ihnen an den Türstehern vorbeiging, sollen plötzlich weitere Männer aus dem Club gekommen sein, sagen die vier übereinstimmend aus. Auch aus den Polizeiprotokollen geht nicht hervor, von wem die Gewalt ausging. „Das hat die überhaupt nicht interessiert“, sagt Bora S.. Was ihre Mandanten unter diesen Umständen auf der Anklagebank verloren hätten, wollen die Verteidiger wissen und erinnern daran, dass das Verfahren schon einmal eingestellt werden sollte. Ähnlich diffus ist der zweite Tatvorwurf, der am Donnerstag verhandelt wurde. Am 21. August 2005 sollen die Türsteher in ähnlicher Manie drei Männer angegriffen haben. Doch der eine sagt jetzt aus, dass er diese zu Unrecht beschuldigt hat, die Beobachtungen des Zweiten stützen diese Version. Außerdem gibt er an, dass J. ihm geholfen habe, als er von jemand anderem angegriffen wurde. Ein letzter Zeuge soll am Dienstag gehört werden, dann wird voraussichtlich auch das Urteil gesprochen. eib