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Archiv-Artikel

Statistische Tricksereien um die Regelsätze

HARTZ IV Opposition: Die Regelsätze wurden vom Arbeitsministerium aus Spargründen klein gerechnet. Von der Leyen weist Vorwürfe zurück

BERLIN epd | Aufgrund neuer Daten aus dem Bundesarbeitsministerium müssten die Hartz-IV-Regelsätze nach Einschätzung der Opposition dieses Jahr stärker ansteigen als geplant. Statt der geplanten Erhöhung von 359 auf 364 Euro monatlich müssten 394 Euro im Monat gezahlt werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung. SPD, Grüne und Linke sowie die Wohlfahrtsverbände sehen sich bestätigt, dass die Bundesregierung die Regelsätze nur um fünf Euro erhöhen wolle, um zu sparen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wies die Kritik zurück.

Die Hartz-IV-Regelsätze werden anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes berechnet. In knapp 200 Positionen gibt die EVS an, wofür Privathaushalte ihr Geld ausgeben. Für die Hartz-IV-Berechnung ist entscheidend, welche Ausgabenposten und Einkommensgruppen berücksichtigt werden. Das Bundesarbeitsministerium nahm dazu die Hartz-IV- und Sozialhilfe-Bezieher heraus und zog dann die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte heran, um den Hartz-IV-Satz zu ermitteln. Bei der letzten Berechnung zuvor hatten die unteren 20 Prozent als Basis gedient. Werden wieder diese 20 Prozent zugrunde gelegt und Hartz-IV-„Aufstocker“ herausgerechnet, müsste der Hartz-IV-Regelsatz nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bei 394 statt 364 Euro liegen.

Das Arbeitsministerium weist jedoch darauf hin, dass bei der letzten Berechnung 2003 nur die Sozialhilfeempfänger herausgerechnet werden mussten, um Zirkelschlüsse zu vermeiden. Bei der neuen Berechnung fanden sich deutlich mehr Haushalte in der Gruppe der Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe, die herausgenommen werden mussten. Wären dann erneut die einkommensschwächsten 20 Prozent der Haushalte herangezogen worden, wären in der Spitze auch Haushalte mit mittlerem Einkommen in der Vergleichsgruppe gewesen. Daher zog das Ministerium nur 15 Prozent der Haushalte zur Berechnung heran.

Von der Leyen warf der Opposition vor, ihre Wünsche machten „die Regelsätze nicht verfassungsfester, sondern nur um 2,3 Milliarden Euro teurer“.