Gebauer scheitert vor Gericht

HANNOVER afp ■ In der VW-Affäre um Luxusreisen und bevorzugte Behandlung von Betriebsräten ist der frühere Manager Klaus-Joachim Gebauer auch in zweiter Instanz mit der Klage gegen seine fristlose Kündigung durch den Konzern gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover bestätigte gestern das Vorgehen des Konzerns, der den früheren Personalmanager im Sommer 2005 wegen Schmiergeldannahme und Spesenbetrugs gefeuert hatte. Der Wolfsburger Konzern warf Gebauer damals vor, sich über dasselbe Spesenkonto persönlich bereichert zu haben, über das der Manager im Auftrag des damaligen Personalvorstandes Peter Hartz auch hohe Summen an den damaligen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert gezahlt hatte. Revision gegen seine Entscheidung ließ die 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts nicht zu. Gebauers Anwalt kündigte dagegen Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht an.