das wichtigste
: Polen über Klagen erbost

Premier will sich per Gesetz gegen Vertriebene wehren. Fotyga droht jetzt mit diplomatischen Konsequenzen

WARSCHAU/BERLIN afp/ap ■ Die Entschädigungsklagen der umstrittenen Vertriebenenorganisation „Preußische Treuhand“ haben das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen erneut belastet. Polens Premier Jarosław Kaczyński sagte, gegen mögliche Entschädigungsforderungen deutscher Vertriebener müssten legale Maßnahmen ergriffen werden.

Kaczyński forderte das Parlament gestern auf, das Recht der Polen auf die Güter der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen und enteigneten Deutschen zu bekräftigen. Die Klage der Vertriebenen sei eine schwerwiegende Sache, die eine schnelle Reaktion des Parlaments erfordere. Eine gemeinsame deutsch-polnische Kommission hat zwar schon 2004 entschieden, dass es für die Klagen der Vertriebenen keine rechtliche Grundlage gibt. In Polen, das 1939 von deutschen Truppen überfallen wurde, sorgen die Klagen dennoch für große Unruhe.

Auf Ereignisse wie die Klage der Preußischen Treuhand beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof müssten „sehr klare Reaktionen“ folgen, sagte Außenministerin Fotyga im Rundfunk. Auf die Frage, ob damit eine Neuverhandlung des deutsch-polnischen Grenzvertrages von 1990 gemeint sein könnte, erwiderte Fotyga: „Ja, das ist genau das.“

Die Preußische Treuhand hatte am Freitag beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof 22 Klagen deutscher Vertriebener auf Rückgabe ihres früheren Eigentums oder Entschädigungszahlungen eingereicht. Ein Sprecher der Bundesregierung verwies gestern auf eine Stellungnahme vom Montag, in der die Regierung sich von der Klage der Preußischen Treuhand distanziert hat.