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Archiv-Artikel

Sürücü-Familie geht leer aus

Die Familie der im Februar 2005 ermordeten Deutschtürkin Hatun Sürücü bekommt nicht das Sorgerecht für deren minderjährigen Sohn Can. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg lehnte gestern einen entsprechenden Antrag der Schwester der Ermordeten ab, wie es in einer Gerichtsmitteilung hieß. Der Fall des so genannten Ehrenmordes an Hatun Sürücü hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die Integration von Ausländern ausgelöst. Die 23-jährige Mutter eines damals fünfjährigen Sohnes war am 7. Februar 2005 von ihrem jüngsten Bruder durch drei Kopfschüsse getötet worden. Das Gericht entschied nun, dass eine Übertragung der Vormundschaft für den Sohn Can auf Hatuns Schwester nicht dem Willen der verstorbenen Mutter entspreche. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde möglich. dpa