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Archiv-Artikel

Klagen um Auskunft

Abgeordnete ziehen vors Bundesverfassungsgericht, um die Regierung zu Geheimdienst-Auskünften zu zwingen

BERLIN taz ■ Mehrere Grünen-Abgeordnete haben gestern eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, weil sie der Bundesregierung „Auskunftsverweigerung“ vorwerfen. Die Oppositionspolitiker möchten mit ihrem Vorstoß erreichen, dass es der Bundesregierung künftig erschwert wird, wichtige Informationen zu heiklen Themen zurückzuhalten.

Allzu oft verweise die Regierung ohne weitere Begründung auf angebliche „Geheimschutzinteressen“, kritisierte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck. „Wir verlangen zumindest eine individuelle Begründung, nicht vorgefertigte Antworten“. Als Rechtsbeistand haben die Grünen den Göttinger Staatsrechtler Christoph Möllers gewonnen. „Es wäre verfassungspolitisch wichtig klarzumachen, dass es Grenzen der Geheimhaltung gibt“, sagte Möllers gestern.

In dem konkreten Fall geht es um die Bespitzelung von Parlamentariern durch Geheimdienste. Für Aufsehen sorgten zuletzt Berichte über die Überwachung von Politikern der Linkspartei. Im Sommer wurde bestätigt, dass der Verfassungsschutz über Bundestags-Fraktionsvize Bodo Ramelow Informationen sammelt und speichert. Die Grünen-Abgeordneten Beck, Irmingard Schewe-Gerigk, Josef Winkler und Jerzy Montag aber wollten mehr wissen – unter anderem, ob auch andere Abgeordnete betroffen sind oder waren. Deshalb stellten sie detaillierte Anfragen an die Regierung, die aus ihrer Sicht nur äußerst unzureichend beantwortet wurden.

So erklärte die Regierung, dass derzeit keine Abgeordneten durch Nachrichtendienste des Bundes überwacht würden. Was die Landesämter tun, blieb aber ebenso unbeantwortet wie die Fragen nach Bespitzelungen von Politikern in den Legislaturperioden seit 1949. In der Standardantwort hieß es unter anderem, zu „geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten der Nachrichtendienste“ äußere man sich grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen besonderen Gremien des Bundestages.

Das achtköpfige parlamentarische Kontrollgremium (PKG) aber tagt ebenfalls geheim. Alle Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch gegenüber ihren Fraktionskollegen. Der häufige Verweis auf Geheimschutz ist für die Opposition auch im laufenden BND-Untersuchungsausschuss ein Problem. Den Grünen geht es bei ihrer Klage daher um Grundsätzliches. „Uns geht es insgesamt um das Fragerecht des Parlaments“, erklärte Beck. LUKAS WALLRAFF