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Archiv-Artikel

Geschichten vom Tage: Landowsky will nicht in den Knast, da fehlen Räucherstäbchen

Es muss irgendwann am Freitagvormittag gewesen sein, in einem Saal des Berliner Landgerichts, an dessen Raumnummer wir uns gerade beim besten Willen nicht erinnern, als der Rechtsanwalt Wolfgang Müllenbrock, jener Anwalt also, der den der schweren Untreue angeklagten ehemaligen Bankmanager Klaus-Rüdiger Landowsky, dessen Bild am selben Morgen von mindestens einem Boulevardblatt in Kombination mit den Worten „3 Jahre Haft“ auf der Titelseite abgedruckt worden war, vertritt, vor die Richter, die gestrenge Staatsanwaltschaft und die sich nach nicht enden wollenden Tagen der Beweisaufnahme und der Plädoyers der Anklage einer bleiernen Müdigkeit sich kaum noch erwehren könnenden Gerichtsreporter trat, zu sprechen anhob und Freispruch für seinen Mandanten forderte.

Im Einzelnen sagte Müllenbrock, seinem Mandanten, also Landowsky, solle, obschon er als Sprecher des Vorstands der als Berlin Hyp bekannten Hypothekenbank zu keiner Zeit seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, der, so Müllenbrock wörtlich, „Makel des Kriminellen“ angeheftet werden, woraus er folgerte, es handele sich bei dem Prozess, in dem Landowsky die prominenteste Figur auf der Anklagebank ist, was Pressevertreter bereits zu der so originellen wie gehässigen Schlagzeile „Der Anklagebankchef“ verleitete, um ein „politisch beeinflusstes Verfahren“, ja eine „beispiellose Kampagne“, mit der sein Mandant, Landowsky, „ausgeschaltet“ werden solle +++ Unabhängig davon entschied das Kammergericht am selben Tag, dass Strafgefangene keinen Rechtsanspruch auf Räucherstäbchen haben, auch wenn sie sich zum Buddhismus bekennen.