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Archiv-Artikel

Rabatt für Großkunden

DATENSCHUTZ Behörden sind Servicewüsten? Nicht für die Käufer von Adressen aus dem Melderegister

Das Land Berlin verkauft die Daten seiner Bürger unter Wert – und zahlt dabei noch drauf. Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU) schreibt in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Benedikt Lux, „dass die jetzigen Gebühren nicht (mehr) kostendeckend sind“. Jetzt sollen die Preise steigen. Krömer: „Über die dann zu erwartende Gebührenhöhe können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.“

Im Jahr 2013 gab es in Berlin gut 730.000 Verkäufe von Bürgerdaten über ein Online-Formular. In weiteren mehr als 200.000 Fällen wurden die Daten auf anderem Wege weitergegeben – etwa auf schriftlichen Antrag per Post oder bei einem Termin mit dem Käufer im Bürgeramt. Der Datenverkauf ist durch Bundesrecht geregelt; die Länder können nur die Höhe der Gebühr bestimmen.

Für 1,50 Euro verkauft Berlin die aktuelle Adresse eines Bürgers. Der Käufer muss dazu den Namen der gesuchten Person eingeben, das Geschlecht und entweder das Geburtsdatum oder eine frühere Adresse. Bezahlt wird per Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Die Käufer müssen sich selbst nicht identifizieren, sie müssen auch keinen Grund für den Kauf angeben.

Die Melderegisterauskunft ermöglicht zum Beispiel Unternehmen, die Adresse von Käufern herauszufinden, die noch eine Rechnung offen haben. Adresshändler können damit ihren Datenbestand vervollständigen, Werbetreibende können ihre Werbepost zielgerichteter verschicken und Stalker können nach einem Umzug ihres Opfers die neue Adresse herausfinden.

Für 5 Euro verkauft Berlin schon deutlich mehr Informationen als nur die Adresse: Geburtstag und -ort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften und das Datum des jeweiligen Umzugs, Name und Adresse des Ehepartners. Wer an diese erweiterten Daten will, muss laut Gesetz ein „berechtigtes Interesse“ glaubhaft machen. Großkunden wie Rechtsanwaltskanzleien, Inkassobüros, Adressermittlungs- und Energieversorgungsunternehmen werden laut Staatssekretär Krömer als „Poweruser“ bezeichnet, sie können im unkomplizierten Lastschriftverfahren bezahlen. Der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux meint: „Es ist schon erstaunlich, welche Kundenfreundlichkeit der Senat hier für die massenhafte Abfrage von Meldedaten durch ‚Poweruser‘ an den Tag legt.“ Er fordert, es dürfe für diese „keinen direkten Zugriff auf die Daten geben und möglichst keinen Preisnachlass“. Gerade bei kommerziellen Datenkäufern „muss der Senat genau hinschauen, um Missbrauch zu verhindern“. SEBASTIAN HEISER