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Archiv-Artikel

Vier mal zwölf bei Tag und Nacht

Ergebnis per Schlichterspruch: Neues Schichtmodell zur Arbeitszeit löst bei der Feuerwehr Unzufriedenheit aus. Dienstpläne würden soziale Belange der Mitarbeiter beeinträchtigen

Von Kai von Appen

Es kommt, wie es nicht kommen sollte: Hamburgs Feuerwehrleuten wird zum 1. März 2007 per Spruch einer Einigungsstelle ein neuer Dienstplan übergestülpt, über den niemand glücklich ist. „Ich bedauere es außerordentlich, dass es in dieser für alle so entscheidenden Veränderung nicht möglich war, mit dem Personalrat zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen“, beteuert der neue Feuerwehr-Chef Klaus Maurer. „Die Kollegen sind stinksauer“, erwidert Feuerwehr-Personalrat Werner Lehmann: „Der neue Dienstplan greift noch mal mehr in die sozialen Belange der Kollegen ein.“

Handlungsbedarf in Sachen Arbeitszeiten waren durch zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) entstanden. Das eine legte fest, dass Bereitschaftsdienste als normale Arbeitszeit zu werten sind, das andere, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Dies hatte der Hamburger Feuerwehr-Personalrat selbst erstritten, nachdem 1999 der damalige Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) die Arbeitszeiten auf 50 Stunden angehoben hatte.

Um vernünftige Erholungs- und Ruhezeiten sowie Freizeitregelungen nach dem EuGH-Urteil zu garantieren, wird zurzeit bei der Feuerwehr in Wechselschichten von acht, 16 oder 24 Stunden gearbeitet. Dadurch ist jedes dritte Wochenende planbar frei, zwischen den einzelnen Dienstschichten liegen mindestens 24 Stunden.

Um den Einsatz der 2.200 stadtstaatlichen Löscher flexibler zu gestalten, favorisierte die Behördenleitung indes ein Zwei-Wechselschicht-Modell zu jeweils zwölf Stunden. „Tag, Tag, Nacht, Nacht – frei, frei“, so die Formel. Dadurch kann es jedoch in der Praxis passieren, dass zwischen den Diensten nur zwölf Stunden liegen und ohnehin ein Arbeitstag dazukommt.

„Wenn jemand morgens von der Schicht kommt und abends wieder auf den Rettungswagen muss, dann ist der bestimmt nicht besonders fit“, so Lehmann. Hinzu kommt, dass sich pro Feuerwehrwache täglich einige Beamte für so genannte „Rufbereitschaften“ bereithalten sollen.

Obwohl sich Feuerwehrmann oder -frau eigentlich in der Freizeit befindet, muss er oder sie für einen Einsatz jederzeit verfügbar und fit sein. „Dann kann jemand nicht abends in die Disco gehen,“ so Lehmann. Daher setzte sich der Personalrat weiterhin für ein Modell wie bisher ein, das auch Schichten von 24 Stunden zulässt. Die Feuerwehr wollte nur zwölf solcher Doppelschichten im Jahr zulassen.

Nach dem Schiedsspruch soll nun jede Wache selbst die Dienstpläne und die Anzahl der Dienstgruppen festlegen. Für Einzelne kann das durchaus von Vorteil sein, für das Gros der Löscher wohl aber nicht. Feuerwehrsprecher Thorsten Grams stellt jedoch in Aussicht, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. „Die Tür ist nicht zugeschlagen“, so Grams, „die Amtsleitung ist jederzeit für weitere konstruktive Vorschläge offen.“