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Archiv-Artikel

Hartz IV: Zuschuss für Studierende

Seit Jahresbeginn können auch Auszubildende, Schüler und Studenten einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten nach der „Hartz IV“-Regelung beantragen. Auf diese Neuerung hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) gestern aufmerksam gemacht. Nach Angaben der KOS ist Bedingung für den Zuschuss, dass der Auszubildende Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhält und tatsächlich Kosten für Miete und Heizung anfallen. Dies betreffe auch Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, sich aber an den Kosten beteiligen müssen. Die Koordinierungsstelle rät Auszubildenden, entsprechende Anträge bei den zuständigen Arbeitsgemeinschaften vor Ort zu stellen. ddp