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Archiv-Artikel

Das Das-ist-doch-kein-Name-Wetter

„Waldmeister“ ist kein zulässiger Vorname. Das haben Standesamt, Amtsgericht und nun auch das Oberlandesgericht bestätigt. Jetzt müssen sich die Eltern einen normalen Namen fürs Kind ausdenken – „Regenfront“ zum Beispiel oder „18 Grad“