: Das Das-ist-doch-kein-Name-Wetter
„Waldmeister“ ist kein zulässiger Vorname. Das haben Standesamt, Amtsgericht und nun auch das Oberlandesgericht bestätigt. Jetzt müssen sich die Eltern einen normalen Namen fürs Kind ausdenken – „Regenfront“ zum Beispiel oder „18 Grad“