Messerstecher freigesprochen

HAUPTMANNSCHULE Zeugen verstrickten sich vor Gericht in widersprüchliche Aussagen

Sieben Monate nach einer Messerstecherei in der von Flüchtlingen besetzten Schule in Berlin-Kreuzberg ist ein 19-Jähriger vom Vorwurf des Mordversuchs freigesprochen worden. Dem Angeklagten sei seien Schilderung einer Notwehrsituation nicht zu widerlegen, urteilte das Landgericht am Mittwoch. Zeugen hätten im Prozess gemauert, so der Richter in der Urteilsbegründung am Mittwoch.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Sie ging davon aus, dass der 19-Jährige in der Gerhart-Hauptmann-Schule einen anderen Flüchtling attackiert hatte. Das 21-jährige Opfer wurde schwer verletzt.

„Unwahrheit gesagt“

Der 19-Jährige habe in dem Streit am 13. November tatsächlich auf den anderen eingestochen, sagte der Vorsitzende Richter. Doch sei in der fünfwöchigen Verhandlung offengeblieben, ob er sich gegen einen massiven Angriff gewehrt habe. „Zeugen haben teilweise eklatant die Unwahrheit gesagt“, so der Richter. Auch auf die widersprüchlichen Angaben des Verletzten sei kein Schuldspruch zu stützen.

Der aus dem Tschad stammende Angeklagte war seit März 2013 in einem Flüchtlingsheim im Land Brandenburg gemeldet. Aus Sicht der Anklage war es auf dem Schulhof in Kreuzberg in einem Streit um Whisky und einen Joint zu Gewalttätigkeiten gekommen. Ohne Vorwarnung habe der 19-Jährige das Opfer attackiert, das ihm weder Alkohol noch Drogen geben wollte. Der Mann wurde durch drei wuchtige Stiche am Kopf und am Oberkörper verletzt.

Die frühere Schule ist seit Ende 2012 von Flüchtlingen besetzt. Immer wieder kam es zu Gewaltausbrüchen unter den Bewohnern. Ein Mann wurde bei einer Messerstecherei getötet. Der Angeklagte, der sich illegal in Berlin aufgehalten haben soll, war seit November in Untersuchungshaft. Für diese Zeit sei er zu entschädigen, entschieden die Richter. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. (dpa)