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Kündigung von Erzieherin war okay

URTEIL Frau durfte aus religiösen Gründen entlassen werden

STRASSBURG dapd | Eine von der evangelischen Kirche aus religiösen Gründen ausgesprochene Kündigung einer Erzieherin ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag, dass in dem Fall keine Verletzung der Religionsfreiheit vorliege. Der Frau war fristlos gekündigt worden, nachdem die evangelische Kirche anonym über die Mitgliedschaft der Frau in einer anderen Religionsgemeinschaft – der Universalen Kirche/Bruderschaft der Menschheit – informiert worden war. Gegen diese Entscheidung war die heute 47-Jährige bis nach Straßburg gezogen. Die Klägerin ist Katholikin und arbeitete in Pforzheim als Erzieherin in einem Kindergarten der evangelischen Kirche. Für die Kündigung mitentscheidend war auch, dass die Erzieherin für die Universale Kirche Kurse abhielt. Nach Auffassung der evangelischen Kirche sind deren Lehren mit wesentlichen christlichen Glaubensüberzeugungen unvereinbar.

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