: Unverhandelbares Recht auf Gesetzgebung
TTIP II Bundesländer wollen mitreden, Klauseln korrigieren und mitentscheiden dürfen
STUTTGART dpa | Die Bundesländer verlangen mehr Offenheit bei den Beratungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der USA. In einem Antrag Baden-Württembergs, Niedersachsens und Hamburgs für die Bundesratssitzung am Freitag, dem weitere Länder zustimmen wollen, fordern sie auch Korrekturen beim Investitionsschutz.
„Die politische Debatte während der Verhandlungen über TTIP ist hilfreich und nicht schädlich“, sagte Baden-Württembergs Europaminister Peter Friedrich (SPD). Schließlich müssten die Positionen mit den Mitgliedstaaten und der kritischen Öffentlichkeit abgestimmt werden. „Ich glaube, es hilft der EU, deutlich machen zu können, was von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird und was nicht.“
Neben einer größeren Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen verlangen die Länder auch eine Begrenzung des geplanten Investitionsschutzes. „Wir brauchen bessere Standards in der Schiedsgerichtsbarkeit, unsere rechtsstaatlichen Regelungen dürfen aber nicht ausgehebelt werden“, sagte Friedrich. „Der Investitionsschutz muss so gestaltet werden, dass wir auch in Zukunft weiter Gesetze zur Verbesserung bei Arbeitsschutz, Umweltschutz und Sozialstandards machen können.“ Im Antrag heißt es, das Recht zur Gesetzgebung sei unverhandelbar.
Nach Einschätzung des baden-württembergischen Europaministers hängt von dieser Frage die deutsche Einwilligung zum Freihandelsabkommen ab. Laut Spiegel geht der Bundesrat davon aus, dass er dabei mitzuentscheiden hat. Ein Ja werde es aber nur geben, wenn der „Investitionsschutz unseren Rechtsstandards angepasst“ werde, so Friedrich.