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Archiv-Artikel

Diakonie bricht Lohnverhandlungen ab

TARIFSTREIT Die Diakonie handelt Arbeitsbestimmungen nicht mit den Gewerkschaften aus, sondern in internen Kommissionen. Nun streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber, ob sich das ändern soll

Arbeitnehmervertreter sind von ihren Verhandlungspartnern abhängig

Die Gehaltsverhandlungen für die 50.000 Beschäftigten der Diakonie in Niedersachsen sind am Mittwoch geplatzt. Auslöser war ein Streit in der Arbeitsrechtlichen Kommission über die Vorgehensweise.

Die Diakonie geht bei der Aushandlung von Arbeitsbedingungen einen Sonderweg: Sie verhandelt nicht mit den Gewerkschaften, sondern regelt tarifliche Angelegenheiten in einer internen Kommission, die mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzt ist. Gegen dieses Vorgehen begehren die Mitarbeiter schon seit längerem auf. Sie arbeiten deshalb mit der Gewerkschaft Ver.di zusammen und fordern, dass Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden. In einer Pressemitteilung forderte Ver.di nun fünf Prozent mehr Lohn, besseren Arbeitsbedingungen und einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Diakonie. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission unterstützten bei den Gehaltsverhandlungen am Mittwoch diese Forderungen. Offenbar war das bereits ein Affront für die Verhandlungsführer der Diakonie – die Arbeitgeberseite brach die Verhandlungen ab.

„Unser Ziel ist es, einen flächendeckenden Tarifvertrag für die niedersächsischen Beschäftigten durchzusetzen, in den die jetzigen Arbeitsbestimmungen aufgenommen werden sollen“, sagt Manfred Freyermuth, der als Arbeitnehmer in der Kommission sitzt. Auf dieser Basis könne man dann weiter verhandeln. Freyermuth bemängelt, dass die Mitglieder der Kommission in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Arbeitgebern stehen und daher nicht genügend Gegendruck aufbauen könnten. „Wenn sich an dieser Situation nichts ändert, wird in der neuen Amtszeit kein Arbeitnehmer mehr für die Kommission kandidieren“, kündigt er an.

Die Diakonie will an ihrem bisherigen Vorgehen festhalten und beruft sich dabei auf den im Grundgesetz festgeschriebenen Sonderstatus der Kirchen. Im März sollen die Verhandlungen weiter gehen. LINA SULZBACHER