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Archiv-Artikel

Tacheles auf dem Trockenen

Niederlage für die Künstler im räumungsbedrohten Berliner Kulturzentrum Tacheles: Die Mieternotgemeinschaft Tacheles und andere haben keinen Anspruch auf Trinkwasserversorgung in dem Kunsthaus. Dieser Auffassung des Verwaltungsgerichts hat sich jetzt auch das Oberverwaltungsgericht angeschlossen. Eine Beschwerde der Notgemeinschaft wurde abgewiesen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Verwaltungsgericht hatte im vergangenen September einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Berliner Wasserbetriebe verpflichtet werden sollten, unter anderem die Mieternotgemeinschaft auf dem Tacheles-Grundstück mit Trinkwasser zu versorgen. (dpa) Az.: OVG 9 S 78.10