: IN ALLER KÜRZE
Fluchthelfer bestreitet Geldmacherei
In der gestrigen Fortsetzung des Prozesses gegen fünf Männer aus Bremerhaven wegen „Einschleusung von Ausländern“ vorm Landgericht Bremen (taz berichtete) erklärte der Hauptangeklagte, die ihm zur Last gelegten Einnahmen seien „überwiegend zu hoch angesetzt“. Durch die Beschaffung von Flugtickets und falschen Pässen, mit denen er syrischen Flüchtlingen aus der Türkei nach Deutschland verhalf, habe er zum größten Teil sogar finanzielle Verluste erlitten. Das Gericht muss klären, ob die Männer „gewerbsmäßige“ Schleuser sind oder den Flüchtlingen helfen wollten. (taz)
Senat billigt Strafvollzugsgesetz
Der Senat hat gestern den Entwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz beschlossen. Der weicht an einigen Stellen von dem Entwurf einer Länderarbeitsgruppe ab: Bremen hält etwa an der Arbeitspflicht für Gefangene fest, der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln wird verboten und eine komplette Video-Überwachung vorgesehen. Die Mindestbesuchsdauer hingegen wird verdoppelt und therapeutische Maßnahmen werden festgeschrieben. Ein eigenes Landesstrafvollzugsgesetz wurde nach der Föderalismusreform nötig. Nun entscheidet die Bürgerschaft. (taz)
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