: Flussbett vor Gericht
FAHRRINNEN Über die ökologischen Konsequenzen der Weservertiefung verhandelt seit gestern der Europäische Gerichtshof. Ein Urteil fällt erst 2015
Ist die Weservertiefung mit EU-Recht vereinbar? Über diese zentrale Frage hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt. Er muss darüber befinden, wie strikt die europäische Wasserrahmenrichtlinie eingehalten werden muss. Von dem Urteil in einigen Monaten erwarten Beobachter eine Grundsatzentscheidung: Sie wird sich nicht nur auf die Weservertiefung auswirken, sondern EU-weit auf alle Projekte dieser Art in der EU – also auch auf den geplanten Ausbau der Elbe. Der steht ab nächster Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand.
Dort hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auch gegen die Weservertiefung geklagt. Die Leipziger Richter setzten das Verfahren vor einem Jahr aus und riefen den EuGH an. Bremens BUND-Geschäftsführer Martin Rode fühlte sich gestern nach der etwa drei Stunden langen Anhörung in Luxemburg bestätigt. „Die EU-Kommission neigt in vielen Punkten unserer Auffassung zu“, sagte er.
Nach Ansicht der Umweltschützer wird die Wasserrahmenrichtlinie bei der Weservertiefung zu lax angewendet. Sie besagt, dass sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtern darf. Nicht geregelt ist, ob das lediglich eine Zielvorgabe ist – oder alle Projekte untersagt werden müssen, die einen Fluss oder See schädigen könnten.
Der Bremer Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) spricht dem EuGH-Urteil deshalb Premierencharakter zu. „Die genaue Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie“, sagte er, „ist bislang juristisch in vielen Punkten sehr ungewiss.“ Bei einer zu strengen Anwendung sei allerdings die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen Häfen in Gefahr.
BUND-Chef Rode zufolge wird der EuGH-Generalanwalt am 23. Oktober eine Stellungnahme abgeben. Dessen Gutachten folgen die Richter zwar häufig, aber eben nicht immer. Ihre Entscheidung wird voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres vorliegen. Danach wird sich das Bundesverwaltungsgericht erneut mit der Weservertiefung befassen. (dpa/taz)