piwik no script img

Archiv-Artikel

Erben in Europa haben’s gut

VERGLEICH In Europa beträgt die tatsächliche Erbschaftsteuer bei Firmen zwischen 0 und 15 Prozent. Deutlich teurer wird’s in den USA

HAMBURG taz | Wer eine Firma erbt, muss sich in vielen EU-Ländern keine Sorgen um seine Steuerlast machen. Trotzdem bietet die Europäische Union in Sachen Erbschaft- und Schenkungsteuer das Bild eines Flickenteppichs: In den meisten Staaten erhebt der Fiskus keine Steuern, wenn ein Unternehmen auf den Nachfolger übertragen wird.

Auf den ersten Blick kann einen eine Erbschaft sogar richtig teuer zu stehen kommen: Bis zu vier Millionen Euro müssen Unternehmer zahlen, wenn sie eine Firma im Wert von zehn Millionen Euro erben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Modellrechnung der Steuerberatungsgesellschaft KPMG. Doch fast alle Länder bieten dem Mittelstand großzügige Freibeträge und Ausnahmen an: So werden in Deutschland zwar in dem Beispielfall nominal bis zu zwei Millionen Euro fällig – tatsächlich bleiben Firmenerben, wenn sie den Betrieb „im Kern“ (Bundesfinanzministerium) sieben Jahre fortführen, komplett von Erbschaftsteuern verschont.

Solche Ausnahmen, die den Regelfall darstellen, sorgen dafür, dass in Europa die tatsächliche Steuerlast der Erben nur zwischen 0 und 15 Prozent beträgt. Vergleichsweise teuer kommt das Erben noch in Dänemark. Dort wird in dem Beispielfall eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer von rund 1,5 Millionen Euro fällig. Auch in Frankreich, Griechenland, Malta, Finnland und Irland hält sich der Fiskus vergleichsweise schadlos und kassiert zwischen 500 und 350 Millionen Euro. Deutlich niedrigere Sätze werden in den Niederlanden (Aufkommen: 290 Millionen Euro), Luxemburg (180 Millionen Euro) und Spanien (80 Millionen Euro) verlangt. Eine minimale Erbschaftsteuer von 20 Millionen berappen Österreichs Firmenerben. Dagegen verzichten die Regierungen in Deutschland, Großbritannien, Italien sowie in zehn weiteren EU-Staaten ganz auf Erbschaftsteuer von Unternehmern, die auf „Ausnahme“-Regeln achten.

In der Schweiz entsagen die meisten Kantone einer Erbschaftsteuer. Eine „Initiative Nationale Erbschaftsteuer“ will dies per Volksabstimmung ändern und die Besteuerung auf dänisches Niveau heben.

Auch die USA bieten einen Flickenteppich dar. Grundsätzlich wird von der Bundesregierung in Washington eine „Todes-Steuer“ von 35 Prozent erhoben – auf die Übertragung eines Vermögens von mehr als 5 Millionen US-Dollar. Knapp die Hälfte der US-Bundesstaaten erhebt zusätzlich eine eigene Erbschaftsteuer.

HERMANNUS PFEIFFER