: Schünemann will Polizei-Bereitschaft nicht bezahlen
CASTOR-TRANSPORTE Niedersachsens Innenminister legt Revision gegen Urteil ein. Maximal die Hälfte der Bereitschaftszeiten soll bezahlt werden
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zur Bezahlung von Polizei-Bereitschaftszeiten bei Castor-Einsätzen nicht akzeptieren. Am Montag kündigte der Minister eine Revision an.
Ende Januar hatte das niedersächsische OVG in Lüneburg entschieden, dass ein Polizist seine Bereitschaftszeiten beim Castor-Transport nach Gorleben in vollem Umfang ausgeglichen bekommen muss. „Wir haben keine grundsätzliche Klärung durch das Urteil bekommen“, sagte Schünemann dazu nun. Deswegen sei nun eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig notwendig.
Seit 2006 werden Bereitschaftszeiten der niedersächsischen Polizisten zu einem Drittel als reguläre Arbeitszeit angerechnet. In dem strittigen Fall geht es nicht um einen Bereitschaftsdienst von zu Hause aus, sondern um Bereitschaften am Einsatzort Gorleben.
Unabhängig vom Verfahrensausgang beim Bundesverwaltungsgericht will der Innenminister allen Polizisten, die seit 2005 bei der Sicherung der Castor-Transporte eingesetzt waren, einen Freizeitausgleich in Höhe 50 Prozent anbieten. Dies gelte allerdings nur rückwirkend und nicht für andere Einsätze. Sollte die Revision in Leipzig nicht erfolgreich sein, will der Minister den Polizisten die noch verbliebenen Überstunden auszahlen – Kosten von rund drei Millionen Euro für das Land. (dpa)