: Stimmen zur Haftentlassung
„Die Gefangenen sollten die Chance auf ein neues Leben bekommen – egal, ob mit Bewährung oder Gnadengesuch. Sie müssen genauso behandelt werden wie jeder andere Straftäter, auch wenn die Argumente der Opfer nachvollziehbar sind. Aber echte Reue kann nicht erzwungen werden“, sagte Hans-Christian Ströbele, Vizefraktionschef der Grünen im Bundestag, der taz.
Grünen-Chefin Claudia Roth sagte der taz: „Stoibers Äußerungen haben wenig mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu tun. Nicht Rache darf das treibende Motiv sein, sondern eine angemessene Strafe und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das gilt auch für Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar, die hart bestraft wurden. Die Freilassung wäre ein Signal der Aussöhnung.“
„Das sind keine politischen Gefangenen, sondern schwerstkriminelle Serienmörder – so müssen sie auch behandelt werden. Falls Frau Mohnhaupt keine Gefährdung mehr darstellt, muss sie eine Chance auf Bewährung erhalten. Bei Herrn Klar ist der Fall anders: Für seinen Wunsch nach Gnade muss er den Mord bereuen“, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel der taz.
„Nicht der Staat schuldet den Terroristen ein Signal der Versöhnung, sondern die Terroristen müssen zunächst einmal ihre Taten ehrlich bedauern und sich zum Rechtsstaat bekennen“, CSU-Chef Edmund Stoiber in der FAZ.
„Ich wäre gekränkt, wenn sie freikämen“, Waltrude Schleyer, Witwe des 1977 ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer gegenüber Spiegel online.
„Es ist für mein Befinden nahezu unerheblich, ob Christian Klar – der unter anderem wegen des gemeinschaftlichen Mordes an meinem Vater verurteilt wurde – bis zum Ablauf der Mindesthaftdauer in etwa zwei Jahren in Haft bleibt oder ob er durch den Bundespräsidenten früher in Freiheit gelangt“, Michael Buback, der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts in der SZ.
Bundespräsident Köhler müsse „sehr sorgfältig überlegen, ob man nicht für die Öffentlichkeit ein falsches politisches Signal setzt, wenn man jetzt begnadigen würde, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür auch nur entfernt gegeben sind“, Hergard Rohwedder, Witwe des 1991 ermordeten Treuhand-Chefs Detlev Karsten Rohwedder, in der Rheinischen Post. Die Begnadigung lebenslang inhaftierter Mörder sei eine ganz große Ausnahme. „Dabei ist es eine Hauptfrage, ob der Täter sein Handeln bereut. Das hat keiner dieser früheren Terroristen getan“, sagte Rohwedder. „Völlig in Ordnung“ sei hingegen die gerichtliche Prüfung, ob die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt vorzeitig auf Bewährung entlassen werden könne. „Auch verurteilte Terroristen dürfen nicht anders behandelt werden als andere zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder.“
„Ich würde dazu neigen, dem Gericht und dem Bundespräsidenten zu sagen: Nach 24 Jahren Haft ist die Sühne erreicht“, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) im Tagesspiegel.
„24 Jahre sind eine sehr lange Zeit und als Strafe ausreichend“, sagte Wolfgang Deuschl, Leiter der Vollzugsanstalt im bayerischen Aichach zu stern.de.
„Gnade vor Recht sollte die ganz große Ausnahme bleiben“, sagte der Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, der die Anklagen gegen Klar und Mohnhaupt dem Bericht zufolge koordiniert hatte. Er sagte der FAS, bei früheren Entlassungen hätten gesundheitliche Gründe vorgelegen und die Inhaftierten hätten ihre Taten bedauert. poi, wg