: Studium wieder unentgeltlich
BILDUNG Nordrhein-Westfalen schafft die Studiengebühren ab, die bis zu 500 Euro pro Semester betragen. Damit löst die rot-grüne Minderheitsregierung eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen ein
DÜSSELDORF taz | Die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen werden abgeschafft. Mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Linkspartei beschloss der Düsseldorfer Landtag am Donnerstag, dass die Hochschulen an Rhein und Ruhr ab dem kommenden Wintersemester ihre Studentinnen und Studenten nicht länger zur Kasse bitten dürfen. Damit hat die rot-grüne Minderheitsregierung eines ihrer zentralen Wahlversprechen eingelöst.
Die Einführung der Studiengebühren 2006 durch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung sei „eine Rolle rückwärts in die Sechzigerjahre“ gewesen und habe zu einer nicht hinnehmbaren sozialen Auslese geführt, sagte Landeswissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD). Hätte es zu ihrer Studienzeit eine solche Unimaut gegeben, hätte sie „sicherlich nicht studieren können“, bekundete die frühere Bochumer AStA-Vorsitzende. Auch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft betonte, die Gebührenabschaffung sei „eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“.
In einer zum Teil äußerst emotional geführten Debatte bestritten Redner von CDU und FDP demgegenüber vehement die abschreckende Wirkung für Kinder aus einkommensschwachen Familien und plädierten für die Beibehaltung der Gebühren. „Fundamentale Verweigerungspolitik“ warf ihnen daraufhin der Linkspartei-Abgeordnete Rüdiger Sagel vor. Seine Fraktion hätte gerne die Gebühren schon zum Sommersemester wegfallen lassen und trat auch für eine höhere Kompensation für die Hochschulen ein. Sie scheiterte allerdings mit entsprechenden Änderungsanträgen. Trotzdem stimmte sie in der Schlussabstimmung dem rot-grünen Antrag für die Abschaffung des Bezahlstudiums zu.
Derzeit erheben 32 der 37 staatlichen Hochschulen in NRW Studiengebühren, 20 davon den Höchstsatz von 500 Euro pro Semester. Im Unterschied zu anderen Bundesländern konnten in NRW bisher die Hochschulen selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Gebühren erheben. Als Ausgleich für die wegfallenden Einnahmen wird ihnen nun das Land jährlich Mittel in Höhe von mindestens 249 Millionen Euro zweckgebunden zur Verbesserung der Lehr- und der Studienbedingungen zur Verfügung stellen. Nach der Entscheidung in Düsseldorf bleiben nun nur vier Länder übrig, in denen Studierende weiterhin fürs Studium zahlen müssen: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und – noch – Hamburg.
PASCAL BEUCKER