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Archiv-Artikel

Kaum gekauft, schon defekt

HANDY & CO Verbraucherschützer fordern ein Mindesthaltbarkeitsdatum für Konsumgüter

Von SVE

BERLIN taz | Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg fordert ein Mindesthaltbarkeitsdatum für Konsumgüter. Damit solle die sogenannte Obsoleszenz – von Herstellern geplanter Verschleiß – verhindert werden. Anbieter sollen laut einem Diskussionspapier verpflichtet werden, „einfach, klar und verständlich offenzulegen, welche zeitlich-technische Nutzungserwartung mit ihren jeweiligen Produkten verbunden ist“. Zudem müssten Geräte gut reparierbar gestaltet werden, etwa mit leicht wechselbaren Akkus.

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es derzeit bereits im Lebensmittelbereich. Hersteller drucken es auf die Verpackung und garantieren damit, dass das Produkt bei ordnungsgemäßer Behandlung seine Eigenschaften behält. Die Praxis ist umstritten, denn in der Regel sind Lebensmittel noch lange nach Verstreichen des Datums haltbar und werden dennoch entsorgt. SVE

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