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Hein Gas muß zahlen

■ 12.000 Haushalte bekommen Geld von den Gaswerken zurückerstattet

Das wird teuer: „Aus Gründen der Gerechtigkeit“, so Hein-Gas-Sprecher Roland Bombe, aber eher noch weil es die Rechtsprechung vorschreibt, erhalten rund 12.000 KundInnen beträchtliche Summen von den Hamburger Gaswerken zurück. Die Geschäftsführung des Unternehmens entschied gestern: Alle WärmekundInnen, deren Haushalte noch nicht mit einem Warmwasserzähler ausgerüstet sind, bekommen 15 Prozent ihrer Rechnungsbeträge der vergangenen zwei Jahre erstattet. Betroffen von der Regelung sind allerdings nur nur MieterInnen, deren Warmwasser mit Energie aus Fernheizkraftwerken auf die richtige Temperatur gebracht wird.

Die Gaswerker reagieren mit der Rückerstattung auf ein Urteil des Hamburger Amtsgerichts. Das besagt, daß 15 Prozent der Heizkosten einbehalten werden dürfen, wenn mangels Meßgerät sparsames Heizen nicht kontrollieren kann. Außerdem sind zuviel gezahlte Beträge auch rückwirkend zurückzuerstatten. Die Heizkostenverordnung schreibt nämlich vor, daß mindestens 50 Prozent der Raumheizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden müssen.

Die GaswerkerInnen hatten zunächst versucht, die Folge-Kosten dieses 1994 ergangenen Urteils für sich gering zu halten, indem sie die betroffenen Kunden darüber informierten, daß sie ihre Rechnungsbeträge um 15 Prozent kürzen könnten. Das Spar-Kalkül ging auf: Nur wenige MieterInnen machten von dem Angebot Gebrauch. Nachdem der Hamburger Mieterverein jetzt Alarm schlug, gingen die Gaswerks-Oberen auf Kulanz-Kurs. Für alle betroffenen Haushalte werden die überzahlten Beträge rückvergütet und die Rechnungen auch zukünftig solange um 15 Prozent gekürzt bis die Zähler eingebaut sind.

Die neue Kostenregelung wird Hein GAS nach eigenen Angaben rund 1,6 Millionen Mark kosten - pro Haushalt eine durchschnittliche Gesamtersparnis von 130 Mark. Marco Carini

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