Baupersonal vom „Arbeiterstrich“

■ Schwarzarbeiter werden sofort ausgewiesen, gegen die Chefs wird sachte ermittelt Von S. Winter

Das letzte Fanfarengeschmetter zum Kampf gegen illegale Beschäftigung ist noch nicht verklungen, da wartet die Hamburger Kripo mit einer ersten Erfolgsmeldung auf – von einer Baustelle im Dunstkreis der Innenbehörde, die sich bekanntlich beim Thema „illegale Beschäftigung“ besonders engagiert. Sechs Arbeiter aus Polen, Mazedonien und Bosnien sind bei einer Überprüfung der Baustelle der zukünftigen Polizeirevierwache 11 ohne Ar-beitserlaubnis festgenommen worden. Gegen die Arbeitgeber, eine Hamburger Baufirma und ein Subunternehmer aus Neumünster, werde noch ermittelt. Doch meistens, sagt Polizeipressesprecher Hartmut Kapp, könne man den Unternehmen „nur ganz wenig“ nachweisen.

In bestimmten Ecken der Hansestadt gebe es einen „Arbeiterstrich“, weiß der Polizeisprecher. Und hier bedienten sich manche Unternehmen gern und preiswert. Im nachhinein sei kaum nachzuweisen, wie lange die Unternehmer die „Illegalen“ beschäftigt haben. „Bei einer Überprüfung haben wir es mit einer Momentaufnahme zu tun“, sagt Kapp. Ob die Arbeiter drei Stunden, Wochen oder Monate beschäftigt waren, bleibe meist ungeklärt. „Das ist das Problem bei diesen Sachen.“ Denn ein Vergehen liege erst dann vor, so der Hamburger DGB-Vorsitzende Erhard Pumm, wenn gleichzeitig mehr als fünf nichtdeutsche Arbeiter ohne Arbeitserlaubnis und länger als 30 Tage beschäftigt wurden.

Mit einer fachlichen Weisung versucht die Hamburger Baubehörde bereits seit mehr als zehn Jahren zumindest bei öffentlichen Aufträgen die Beschäftigung von „Illegalen“ auszuschließen, erklärt Behördensprecher Jürgen Asmussen. Der Hauptunternehmer verpflichte sich schriftlich zur Einhaltung der Tarifverträge. Eine Bestätigung von Betriebsrat oder -obmann müsse mitgeliefert werden, ebenso entsprechende Belege der „Nachunternehmer“ und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, das Bestrafungen wegen bereits erfolgter illegaler Beschäftigung aufführt.

Dokumentiert werden allerdings nur die Strafen von mehr als drei Monaten Freiheitsentzug. Wer gegen die schriftlichen Vereinbarungen schuldhaft verstößt, werde – in krassen Fällen sofort – von öffentlichen Bauvorhaben ausgeschlossen. Das Instrument greife jedoch nur, wenn die Einhaltung der Vereinbarungen überprüft wird, bestätigt der Behördensprecher. Wie oft und regelmäßig das im gesamten öffentlichen Bereich erfolgt, kann er nicht sagen. „Die Hauptunternehmer riskieren relativ viel“, ist Asmussen dennoch überzeugt.

Während gegen diese im aktuellen Fall noch ermittelt wird, ist das Schicksal der Arbeiter bereits klar vorgezeichnet. Da sie ohne Ar-beitserlaubnis angetroffen wurden, sei auch ihr Aufenthalt in der Hansestadt als „illegal“ anzusehen, erklärt Gunnar Eisold von der Ausländerbehörde. Das sei ein Ausweisungsgrund. Und die Möglichkeit einer Ausweisung werde „im Rahmen der notwendigen Bekämpfung der illegalen Beschäftigung“ in der Regel auch ausgeschöpft.