Keine Fragezeichen

■ Flugpraxis Süssmuths vom Kollegen Klose überwiegend abgesegnet

Berlin/Bonn (taz/AFP) – Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hat sich nach Einschätzung ihres Stellvertreters Hans-Ulrich Klose (SPD) bei Reisen mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr weitgehend korrekt verhalten. Dennoch kommt Klose in seinem Bericht zu dem Schluß, daß in zwei Fällen zu fragen sei, ob Süssmuth nicht auch eine Linienmaschine hätte nutzen können. Mit Blick auf die Schweiz-Reisen Süssmuths, „daß alle aufgeführten Flugreisen der Erledigung eines Dienstgeschäfts gedient haben“.

In der Regel hätten die Diensttermine nicht in Zürich, wo die Tochter der Präsidentin lebt, stattgefunden, sondern in Davos, Luzern, Bern und Reitnau. Bei einem Flug am 29. März 1993 von Zürich nach Bonn sei auch eine Linienmaschine nutzbar gewesen.

Bei Terminen am 21. und 22. August 1996 – während eines Urlaubs von Süssmuth in den Niederlanden – stelle sich die Frage, „ob die mehrmalige Nutzung der Flugbereitschaft an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zwingend war“. Pressebehauptungen, Süssmuth habe sich „mit der Bundeswehr in den Urlaub fliegen lassen“, so Klose, seien aber falsch.

Der Bundestagsvize betonte, lediglich in diesen zwei Fällen könnte darüber gestritten werden, „ob Richtlinien und Praxis richtig interpretiert und angewendet worden sind“. Ein „Mißbrauch im Sinne privater Nutzung“ liege aber auch in diesen Fällen nicht vor, da die Nutzung der Flugbereitschaft „jedenfalls dienstlich begründet war“. Klose empfiehlt, für Süssmuth eine aktualisierte Gefährdungsanalyse zu erstellen, „um für die Zukunft Interpretationsschwierigkeiten zu vermeiden“ – die CDU-Politikerin hat öfter die Flugwaffe mit Hinweis auf ihre Gefährdung benutzt. Weiter riet Klose, „die Flugbereitschaftsrichtlinien“ zu überprüfen. JaF

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