: Deserteure ohne Asyl
■ „Trotzburg“ vor dem Roten Rathaus am Tag der Kriegsdienstverweigerung
Kriegsdienstverweigerung wird noch immer nicht als Asylgrund anerkannt. Denn bisher ist die deutsche Rechtsprechungspraxis weit davon entfernt, Desertion und Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht und asylrelevanten Fluchtgrund anzuerkennen. Verantwortlich für sämtliche Abschiebungen von Deserteuren aus der Türkei, der russischen Föderation und Ex-Jugoslawien ist der Innensenat.
Am internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung machte die Kampagne mit einer „Trotzburg“ vor dem Roten Rathaus darauf aufmerksam, daß bisher kein Land Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern Schutz vor der Wehrpflicht und staatlicher Verfolgung gewährt. Im Mittelpunkt der Aktion stand die Situation türkischer Antimilitaristen. Rund 50.000 türkische Staatsbürger, die in Deutschland leben, müssen jedes Jahr in türkischen Kasernen antreten. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen werde in der Türkei nicht anerkannt. „In der Praxis läuft das aber so, daß man sich für 10.000 Mark von den 18 Monaten Wehrdienst freikaufen kann“, sagte Mustafa Ünalan von der Kampagne. Zumindest Doppelstaatler haben das nicht nötig: Sie könnten den Zivildienst in der BRD leisten und damit dem Wehrdienst in der Türkei ganz legal entgehen. Isabel Richter
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