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Schlappe für Milošević in Montenegro

■ Das Verfassungsgericht weist die Kandidatur seines Anhängers Bulatović bei den Präsidentschaftswahlen zurück

Belgrad/Podgorica (AP/dpa/ taz) – Der montenegrinische Präsident Momir Bulatović darf bei der Wahl am 5. Oktober nicht mehr antreten. Das entschied gestern das Verfassungsgericht der jugoslawischen Teilrepublik Montenegro. Die Entscheidung bedeutet einen Sieg für Ministerpräsident Milo Djukanović im innerparteilichen Machtkampf der Demokratischen Partei der Sozialisten (DPS). Er ist damit einziger Kandidat der Partei für die Präsidentenwahl.

Hintergrund des Machtkampfs ist ein Streit zwischen Gegnern und Anhängern des früheren serbischen und jetzigen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milošević. Djukanović zählt zu den Kritikern von Milošević, dem er vorwirft, die Machtbefugnisse der kleineren jugoslawischen Teilrepublik einschränken zu wollen. Bulatović steht demgegenüber loyal zu Milošević, der die Vorherrschaft Serbiens erhalten will.

Djukanović war von seinen Anhängern als erster Kandidat der Sozialisten für die Wahl aufgestellt worden. Erst danach wurde Amtsinhaber Bulatović registriert. Die Wahlkommission ließ beide zu. Dagegen legte die neue DPS-Parteichefin Milica Pejanović-Djurišić eine Beschwerde ein. Das Verfassungsgericht entschied jetzt, nach geltendem Recht könne eine Partei nur einen Kandidaten aufstellen. Es strich Bulatović von der Liste, weil er nach Djukanović registriert worden war.

Die Bedeutung der Spaltung der DPS reicht über die Grenzen Montenegros hinaus. Im jugoslawischen Bundesparlament sind die kleine Teilrepublik und das zehnmal größere Serbien nämlich gleichberechtigt. Deshalb braucht Milošević die Stimmen der montenegrinischen Sozialisten, um seine durch die Verfassung beschränkte Machtposition als Bundespräsident ausweiten zu können.

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