: Gesetz für Scheinselbständige bleibt vorerst
Bonn (dpa) – Trotz Kritik von Unternehmerverbänden und einigen Koalitionspolitikern wird im Bundesarbeitsministerium derzeit nicht an eine Änderung des Gesetzes gegen Scheinselbständigkeit gedacht. Eine Umsetzung des seit Januar geltenden Gesetzes werde gerade erst mit den Sozialversicherungen erarbeitet, hieß es gestern aus dem Ministerium. Die Grünen-Wirtschaftspolitikerin Margareta Wolf hatte in Bild ihre Forderung nach einer Korrektur bekräftigt. Seit dem 1. Januar sind Scheinselbständige sozialversicherungspflichtig.
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