: Reisetipps
Spanisch in Mexiko Spanisch lernen in Cuernavaca, 80 km von Mexiko Stadt entfernt. Die Sprachschule befindet sich im Stadtzentrum der alten Hauptadt des mexikanischen Bundesstaates Morelos. Einheimische Familien bieten Unterkunft und Verpflegung. Die angenehmste Reisezeit liegt zwischen Oktober und April. Ein zweiwöchiger Sprachkurs ist inclusive 20 Spanischlektionen pro Woche sowie Unterkunft mit Halbpension ab 1.066 Mark zu haben. Je nach Saison liegt der Flugpreis zwischen 1.100 und 1.400 Mark. Info: Kompass, Limburgstr. 11 B, 40235 Düsseldorf, Tel.: (02 11) 6 99 13-0, Fax: 6 99 13-22
Luther-Safari Mit ausgefallenen Angeboten will das Land Sachsen-Anhalt künftig Besucher in die Lutherstädte Wittenberg und Eisleben locken. Im kommenden Jahr sei eine dreitägige „Luther-Safari“ im Trabi durch die Region Wittenberg-Anhalt im Angebot, sagte der Geschäftsführer der Tourismus Agentur Sachsen-Anhalt, Gerd Przybyla. Die „schillernde Figur“ des Reformators Martin Luther (1483 – 1546) stehe auch bei anderen Veranstaltungen wie „Schlafen und Speisen wie Luther“ im Vordergrund, erklärte Przybyla. Das Konzept „Luther zum Anfassen“ solle auch kirchlich nicht „interessierte“ Besucher anziehen.
Route-66-Mythos Amarillo, die größte texanische Stadt an der legendären „Route 66“, hat Grund zum Feiern: „Amerikas Hauptstraße“ wurde von der US-Regierung zum „National Historic Highway“ ernannt. Als nationales Kulturerbe genießt die legendäre Überlandstraße nun den besonderen Schutz des United States National Park Service. Nicht nur zur Freude eingefleischter „Easy Rider“: Umfangreiche finanzielle Mittel werden in den kommenden Jahren für den Erhalt der berühmten Asphaltroute und die touristische Entwicklung des texanischen Teilabschnitts bereitgestellt. Info: www.TravelTex.com
Reisekauf online: Vorsicht! Wer Reisen online bucht und per Kreditkarte zahlt, geht ein Risiko ein. Dabei gebe es „keinerlei Sicherheit“, so Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch am Lastschriftverfahren nehme man besser nicht teil. Der Verkauf einer Pauschalreise mit vorherigem Abruf der Kreditkartennummer sei sogar rechtswidrig. Reiseveranstalter dürften keinen Pfennig kassieren, bevor der Kunde nicht einen Sicherungsschein – die Versicherungspolice gegen Unternehmenspleiten – in Händen hält. Reisebuchungen im Internet hält der Fachmann auch deshalb für problematisch, weil Online-Anbieter oft lediglich Agenten ausländischer Reisefirmen seien und Regressansprüche nur schwer durchsetzbar wären . Bei unbekannten Reisemittlern empfiehlt Schuldzinski, erst nach Erhalt der Reiseunterlagen zu zahlen.
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