daily dope (109):
Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Klage des Heidelberger Dopingexperten Prof. Werner Franke gegen eine einstweilige Verfügung im Fall Jan Ullrich abgewiesen. Franke ist es weiterhin untersagt, zu behaupten, der frühere Radprofi habe dem spanischen Arzt Eufemiano Fuentes 35.000 Euro für unerlaubte Substanzen oder „Betreuung“ bezahlt. Franke hatte die Unterlagen der spanischen Ermittler in der „Operacion Puerto“ für seine Behauptung zugrunde gelegt. Die Vorsitzende Richterin betonte: „Es geht um die Formulierung, nicht um den Inhalt.“ DPA
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