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Presse-Razzia war illegal

Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit

Die Durchsuchung der Zeitschrift Cicero und die Beschlagnahme von Unterlagen durch die Polizei waren verfassungswidrig. Die Pressefreiheit und der Schutz von Informanten seien nicht gewahrt worden, so das Bundesverfassungsgericht. Im September 2005 hatte die Staatsanwaltschaft die Redaktion in Potsdam durchsuchen lassen, weil die Zeitschrift aus geheimen Unterlagen des Bundeskriminalamts zitiert hatte. Dem Blatt und dem Redakteur Bruno Schirra wurde Beihilfe zum Geheimnisverrat vorgeworfen. SEITE 3

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