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Kidnappingübung war gegen Befehl

MÜNSTER ap ■ Die umstrittenen Geiselnahme-Übungen bei einem Coesfelder Instandsetzungsbataillon der Bundeswehr haben nach Angaben eines hohen Offiziers gegen einen Befehl des Heeresführungskommandos verstoßen. Der 51-jährige Oberstleutnant berichtete gestern als Zeuge im Münsteraner Bundeswehr-Prozess, eine derartige Ausbildung sei mit Befehl vom 26. Februar 2004 eindeutig untersagt worden. Anlass für diesen Befehl hatten dem Offizier zufolge Erkenntnisse aus den Ausbildungszentren in Hammelburg und Wildflecken gegeben, die befugt waren, Geiselnahmeübungen als Vorbereitung auf Auslandseinsätze durchzuführen. „Anfang 2004 erhielten wir die Meldung, dass es offenbar traumatisierte Soldaten gab. Es kam heraus, dass die so etwas auf Streitkräftebasis irgendwo schon mal gemacht haben mussten.“ In Coesfeld waren lediglich zwei Theoriestunden vorgesehen gewesen, die die Soldaten auf mögliche Einsätze vorbereiten sollten.

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