Eine Osternacht und ihre Folgen

16. April 2006: Ermyas M. wird gegen vier Uhr früh an der Trambahn-Haltestelle Potsdam-Charlottenhof zusammengeschlagen. Die Polizei leitet Ermittlungen wegen Mordversuchs mit fremdenfeindlichem Hintergrund ein.

18. April: Generalbundesanwalt Kay Nehm übernimmt den Fall. Seine Begründung: Die Tat habe einen „überregionalen Fanalcharakter“ und sei „geeignet, die innere Sicherheit zu beeinträchtigen“.20. April: Zwei Tatverdächtige werden festgenommen: Björn L., 29, Spitzname „Pieps“ aus Bergholz-Rehbrücke, und Thomas M., 31, aus Potsdam.23. Mai: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt Haftbefehle gegen beide Verdächtige auf.24. Mai: Nehm erwirkt erneuten Haftbefehl gegen Björn L., der 29-Jährige kommt wieder in U-Haft.26. Mai: Nehm gibt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Potsdam zurück.2. Juni: Björn L. erneut aus U-Haft entlassen.16. Juni: Die Staatsanwaltschaft Potsdam erwirkt neuen Haftbefehl gegen Björn L.31. Juli: Ein 27-jähriger, in der Schweiz lebender Mann bezichtigt sich der Tat.8. August: Verdächtiger in der Schweiz widerruft seine Selbstbezichtigung.22. August: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Björn L. und Thomas M.22. September: Björn L. erneut aus der U-Haft entlassen.25. September: Potsdamer Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Schweizer ein.10. Januar 2007: Vor dem Landgericht Potsdam soll der Prozess gegen Björn L. und Thomas M. beginnen. Doch der Termin wird kurzfristig verschoben, weil ein Richter erkrankt ist.