: 7,6 Quadratmeter pro Häftling
Laut EU-Richtlinien stehen jedem Häftling mindestens 7,6 Quadratmeter zum Leben zu. Darauf beriefen sich in der Vergangenheit klagende Häftlinge in mehreren Bundesländern. Wer längerfristig in einer überfüllten Zelle ohne abgetrennten Toilettenbereich untergebracht wird, kann zwar unstreitig mit Schadensersatz rechnen, so urteilte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Januar 2006. Allerdings hat der Gefangene nur dann auch einen Geldanspruch, wenn er zuvor gegen die Art der Unterbringung protestiert hat. Und wenn ein Insasse protestiert, dann hat die Vollzugsanstalt zunächst mehrere Tage Zeit, die Unterbringung anders zu organisieren – ohne dabei Schadensersatz zu riskieren (Az. 1 BvR 1359/05). ksc