piwik no script img

7,6 Quadratmeter pro Häftling

Laut EU-Richtlinien stehen jedem Häftling mindestens 7,6 Quadratmeter zum Leben zu. Darauf beriefen sich in der Vergangenheit klagende Häftlinge in mehreren Bundesländern. Wer längerfristig in einer überfüllten Zelle ohne abgetrennten Toilettenbereich untergebracht wird, kann zwar unstreitig mit Schadensersatz rechnen, so urteilte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Januar 2006. Allerdings hat der Gefangene nur dann auch einen Geldanspruch, wenn er zuvor gegen die Art der Unterbringung protestiert hat. Und wenn ein Insasse protestiert, dann hat die Vollzugsanstalt zunächst mehrere Tage Zeit, die Unterbringung anders zu organisieren – ohne dabei Schadensersatz zu riskieren (Az. 1 BvR 1359/05).  ksc

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen