: Tarifstreit an Unikliniken geht weiter
LÖHNE Schleswig-Holstein will drohenden Arbeitskampf mit Umorganisation ausbremsen. Gewerkschaft Ver.di wirft Land Bruch der Tarifautonomie vor
Kurz vor einem drohenden Streik am defizitären Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) zieht das Land die Reißleine. Der Aufsichtsrat brachte am Mittwoch die Rückkehr des UKSH in den Flächentarifvertrag der Länder auf den Weg. Damit könnte ein Streik verpuffen. Die Gewerkschaft Ver.di warf der Landesregierung vor, sie mische sich in die Tarifautonomie ein.
Die Tarifverhandlungen für die rund 6.000 nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter waren Mitte des Monats gescheitert. Daraufhin leitete Ver.di eine Urabstimmung über einen Arbeitskampf ein, deren Ergebnis am heutigen Donnerstag bekanntgegeben werden soll.
Schon in der nächsten Woche soll die Tarifgemeinschaft der Länder die Wiederaufnahme des UKSH beschließen. Dies würde sofort wirksam, so dass der Länder-Tarifvertrag dann automatisch für das UKSH in Kraft träte. Die Übernahme bedeute für alle nichtwissenschaftlichen Beschäftigten des UKSH ein spürbares Plus, sagte Finanzstaatssekretär Thomas Losse-Müller.
Ver.di-Landesfachbereichssekretärin Sabine Daß reagierte verärgert: „Für uns ist die heutige Entscheidung des Aufsichtsrates eine politisch gesteuerte Aktion.“ Sie könne dem UKSH schaden, weil die konkurrierenden Krankenhäuser mit dem höheren Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen arbeiteten.
Aus Sicht der Ver.di-Landesbezirksleiterin Karin Hesse „mischt sich die Landesregierung in laufende Tarifverhandlungen ein und das auch noch zum Nachteil der mehr als 6.000 Beschäftigten im nichtwissenschaftlichen Bereich“.
Das UKSH hatte 2004 mit Austritt aus dem Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein die Tarifgemeinschaft der Länder verlassen. Den jüngsten Haustarifvertrag hatte Ver.di gekündigt. Mit dem von der Gewerkschaft geforderten Anschluss an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) von Bund und Kommunen hätte das Land keinerlei Einfluss auf künftige Verhandlungen. Derzeit liegt der TVÖD-Abschluss über dem der Länder. Dies kann sich nach der nächsten Tarifrunde der Länder aber wieder ändern. (dpa)