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Archiv-Artikel

hamburg kompakt

Gefangene schuften

Der Strafvollzug hat durch die Arbeit der Häftlinge im vergangenen Jahr knapp 2,54 Millionen Euro erwirtschaftet. Das seien 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr, sagte Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU). Der Strafvollzug biete fast 1.500 Arbeitsplätze. Lüdemann kündigte an, dass die Knast-Marke „Santa Fu“ wegen der großen Nachfrage um weitere Produkte ergänzt werde. Die Justizbehörde habe bereits 4.100 Produkte mit dem Namen des berühmtesten deutschen Gefängnisses verkauft, wobei am besten die von Gefangenen hergestellten T-Shirts, die Handtücher „Strafvollzug“ und das Pflegeset „Bleib sauber!“ liefen. Ein Teil des Erlöses der Knastprodukte geht an die Opferhilfeorganisation Weißer Ring.

Volk aufs Amt

Der lange Streit um die Volksgesetzgebung geht morgen in eine neue Runde. Dann beginnt die Eintragungsfrist für zwei Volksbegehren, mit denen ein Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und Verbänden die Verfassung zu Gunsten von Volksentscheiden ändern will. Zudem sollen die Regeln für Volksentscheide vereinfacht werden. Für das Gelingen müssen sich zwischen dem 13. Februar und dem 5. März rund 62.500 Wahlberechtigte eintragen. Die Initiative „Rettet den Volksentscheid“ will erreichen, dass Volksentscheide verbindlich sind und nicht ohne Weiteres von der Bürgerschaft geändert werden können. Die CDU hat dafür gesorgt, dass die Eintragung so aufwendig ist wie noch nie: Wer unterschreiben will, muss eine Eintragungsstelle aufsuchen oder Briefeintragung beantragen

FSK übt Kritik

Das nichtkommerzielle Lokalradio FSK unterstützt die Kritik am geplanten Medienstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein. Der Vertrag gefährde die Rundfunkfreiheit und verzichte auf qualitative Standards, etwa die Medienkompetenzförderung, monierte das „Freie Sender Kombinat“ mit Blick auf das für morgen angekündigte Treffen der Ministerpräsidenten Hamburgs und Schleswig-Holsteins. Ein zukünftiger Medienstaatsvertrag dürfe kapitalstarke Anbieter bei der Frequenzvergabe nicht bevorzugen. Er müsse die Möglichkeit, nichtkommerziell Radio zu machen, explizit vorsehen. Anders als von der Bürgerschaft bereits beschlossen, dürfe das Gesetz Rundfunkanbieter nicht zwingen, Wahlwerbung auszustrahlen. DPA/TAZ