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Archiv-Artikel

in kürze OFFENER BRIEF IM BETRIEB Kein Kündigungsgrund

Ein offener Brief im Rahmen eines betrieblichen Streits ist nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. Vielmehr gelte auch hier das Recht der freien Meinungsäußerung, das erst dort seine Grenze finde, wo Menschen vorsätzlich beleidigt und verleumdet würden (Az.: 8 Sa 245/06). (dpa)