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Archiv-Artikel

Friede den Wash-Washern!

Après-Match: Amtsgericht verurteilt WM-Touristen aus Frankreich wegen versuchten Betrugs in zwei Fällen

Von bes

Sparsamer wäre es, die Wash-Wash-Methode von aller Strafverfolgung auszunehmen: Dann käme es nicht einmal pro Monat zu Verhandlungen wie gestern vorm Amtsgericht. Straffreiheit für Wash-Washer wäre aber auch gerecht. Weil ausschließlich verderbte Menschen Gefahr laufen, auf den Trick reinzufallen.

Der Ablauf: Ein angeblicher Kunde zeigt dem Anbieter eines Porsche Cayenne oder eines Hauses einen Geldkoffer. Darin: Schwarz-überdruckte Banknoten. Diese werden vorgestellt als zweckentfremdetes Staatsgeld eines korrupten Dritte-Welt-Landes. Der angebliche Kunde täuscht nämlich vor, für ein Junta-Mitglied zu handeln. Dann zeigt er, dass man dieses Schwarzgeld mit einer Spezial-Chemikalie aus der Schweiz reinigen kann. Und er gibt zu verstehen, dass für deren Erwerb in ausreichender Menge mehrere 100.000 Euro nötig wären. Wer jetzt das Portemonnaie zückt und in der Hoffnung auf üppige Provision und einen deutlich über Marktwert liegenden Erlös aus seinem gebrauchten Porsche Cayenne den Vorschuss hinblättert, würde jedes Ausbeutungssystem jederzeit unterstützen. So jemand verdient es, auf jede noch so bescheuerte Weise reingelegt zu werden.

Aber das Strafrecht schützt alle. Und deshalb musste Guillaume P. gestern des versuchten gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen für schuldig befunden und zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Der Mitangeklagte Olivier Z., Deutscher afrikanischer Herkunft, soll nur Dolmetscher gespielt haben. Sein Verfahren wurde abgetrennt.

Das „gewerbsmäßig“ hätte Anwältin Rita Puliam-Baskaya ihrem Mandanten gern erspart: Dann hätte seine Strafe weniger als ein Jahr betragen. Aus Frankreich, wo er mit Familie lebt und ein Call-Center betreibt, war der Kameruner im Sommer zwecks Kleinwagenkaufs, Cousin-Besuchs und WM-Stimmungsgenusses nach Deutschland gekommen. Diese Ziele hat er dann aus den Augen verloren. Und ist in der schwarzafrikanischen Community Bremens an einen schlechten Menschen geraten, so beteuert der 36-Jährige. Dieser type habe ihn auf die Idee gebracht, habe auch den Koffer mit präpariertem Geld bereitgestellt und übers Test-Fläschchen Superchemikalie (aus der Schweiz) verfügt. Mag sein. Weil Guillaume P. einem ersten fehlgeschlagenen Versuch jedoch einen weiteren Fehlschlag folgen ließ müsse er die Taten als gewerbsmäßig werten, so Richter Friedrich Wulf. bes