: Ohne Parkplätze gibt’s keine Moschee
Das Bayerische Verwaltungsgericht entschied gestern: Türkisch-islamischer Verein darf Gebetshaus in München vorerst nicht bauen. Anwohner hatten Beschwerde erhoben wegen befürchteten Verkehrschaos, Lärm und anderer Gefahren
MÜNCHEN taz ■ Wo eine Moschee gebaut wird, müssen auch ausreichend Parkplätze vorhanden sein: Das ist der Kern der gestrigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München im sogenannten „Sendlinger Moscheenstreit“. Das Gericht hat die Klage des türkisch-islamischen Vereins Ditim abgewiesen und den Bau eines islamischen Gemeindezentrums im Stadtteil Sendling an Bedingungen geknüpft. So sei die Größe des Komplexes nicht verträglich mit einem Mischgebiet aus Wohn- und Gewerbegebäuden, wie es die Gegend um den Gotzinger Platz darstellt. Zudem müsse man mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen rechnen, so die vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz gestern.
Der Verein, der an dem Platz ein Gemeindezentrum auf einer Nutzfläche von 5.500 Quadratmetern bauen wollte, hatte gegen die Regierung von Oberbayern geklagt, die eine Entscheidung der Stadt München aufgehoben hatte. Diese hatte den Bau des Gemeindezentrums bereits per Vorbescheid genehmigt, da sie der Auffassung war, dass sich der Neubau in das denkmalgeschützte Gebäudeensemble am Gotzinger Platz problemlos einfüge und daher kein Bebauungsplan notwendig sei. Dagegen hatten Bewohner des Platzes bei der Regierung von Oberbayern Beschwerde eingereicht. Die in der „Interessensgemeinschaft Bürger für Sendling“ organisierten Gegner des Neubaus haben Bedenken wegen Verkehrsbehinderungen, Lärm durch Besucher und andere Gefahren durch den Moscheebetrieb. „Das ist doch kein Gotteshaus, sondern ein Treffpunkt für … Sie wissen schon, woran ich denke“, sag- te Moschee-Gegnerin Helga Schandl bei der Ortsbegehung durch das Gericht am Montag.
In unmittelbarer Umgebung des Platzes befindet sich außerdem die Großmarkthalle. Dort Beschäftigte nutzen das von Ditim anvisierte Areal derzeit als Parkplatz. Dieser würde durch die Moschee wegfallen und müsste, zum Beispiel durch ein Parkhaus, ersetzt werden.
Die Stadt München muss gemäß dem Urteil nun einen Bebauungsplan erstellen. Ein Sprecher des Planungsreferates sagte, man werde die „Realisierung der Moschee über ein unverzüglich einzuleitendes Bebauungsplanverfahren weiterverfolgen“. Ditim habe „genau wie andere Religionsgemeinschaften einen Anspruch auf ein angemessen gestaltetes Gotteshaus in ihrem Quartier“. Das bisherige in einem Hinterhof gelegene Gemeindezentrum in der Schanzenbachstraße hatte nicht mehr genügend Platz für die Mitglieder der Gemeinde geboten.
Die Münchner CSU fühlt sich durch das Urteil des Gerichts bestätigt. Der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Stadtrat, Josef Schmid, sagte: „Wir haben immer wieder auf die Dimension des Vorhabens hingewiesen und die Verkehrsverträglichkeit in Frage gestellt.“ Bayerns Innenminister und designierter Ministerpräsident, Günther Beckstein (CSU), sieht in dem Urteil „eine schallende Ohrfeige für Münchens Oberbürgermeister Christian Ude sowie SPD und Grüne im Münchner Stadtrat, die aus ideologischen Gründen vor den gesetzlichen Erfordernissen die Augen verschlossen haben.“ Ditim-Chef Önder Yildiz zeigte sich enttäuscht von dem Urteil.
DOMINIK SCHOTTNER