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Archiv-Artikel

unterm strich

Asche auf unser Haupt. Die Zeichnung, die am Montag das Gespräch mit F. W. Bernstein illustrierte, stammte in Wirklichkeit von Robert Gernhardt! Nach vielen, vielen Leserzuschriften, teils übrigens ziemlich genervter Natur, haben wir es jetzt auch kapiert. Nie mehr Bernstein und Gernhardt verwechseln! Wir geloben, unsere Kenntnisse der Neuen Frankfurter Schule aufzufrischen. Und natürlich halten wir unser Versprechen, unter den berichtigenden LeserInnen eine Woche Berichtigung schreiben auszuloben. Von heute an geht’s los: Bis Freitag werden die Berichtigungen geschrieben von einer klugen und Gernhardt-sicheren Leserin, die Name und Anschrift aber nicht verraten möchte. Langjährige taz-LeserInnen könnten sie sogar kennen (sie war halt die Erste, die wirklich auch die Berichtigungen schreiben wollte, da ist alles korrekt gelaufen!). Mal sehen. Nächste Wette: Wer sie zuerst erkennt, bekommt eine formschöne 4-cl-Flasche Aalborg Jubiläums Akvavit zugeschickt, die – Werbegeschenk – seit zwei Jahren (macht den Schnaps nur besser) hier auf dem Schreibtisch des Autors dieser Zeilen steht. Versprochen!

Nun ist es also geklärt: Der Internetanbieter Perlentaucher darf Zusammenfassungen aus Buchbesprechungen der FAZ und SZ kommerziell verwerten. Das hat das Landgericht Frankfurt am Donnerstag in zwei getrennten Verfahren entschieden. Die Richter wiesen damit die Unterlassungsklagen der beiden Zeitungsverlage zurück. Hintergrund: Die Verlage hatten sich gerichtlich dagegen zur Wehr gesetzt, dass der Perlentaucher Auszüge aus Buchrezensionen ihrer Zeitungen an Internetbuchhandlungen wie www.amazon.de und www.bücher.de zu Werbezwecken weiterverkaufe. Die Klagen hatten die Zeitungen unter anderem mit urheberrechtlichen Verstößen begründet. Der Vorsitzende Richter sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, es handle sich bei den veräußerten Texten nicht um Eins-zu-eins-Dokumentationen der Originalartikel, sondern um stark verkürzte Zusammenfassungen. An diesen bestehe kein Urheberrecht der Verlage mehr. Auch die Autoren können laut Gericht keine Rechte mehr an den Texten geltend machen. Die taz wird vom Perlentaucher übrigens auch ausgewertet.